Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2005 - 3 L 29/01 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 3 L 29/01 (https://dejure.org/2005,72006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,72006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Göttingen, 11.02.2015 - 1 A 54/13
Auswahlermessen; Gefahrenabwehr; Straßenbaulast; Stützmauer; …
Ein Handeln durch Unterlassen begründet die Störereigenschaft jedoch nur dann, wenn eine besondere, auf öffentlich-rechtlichen Normen beruhende Rechtspflicht zu polizeimäßigem Handeln besteht (Hess. VGH, Urteil vom 25.03.2009 - 6 A 2131/08 -, juris, m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.01.2005 - 3 L 29/01 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.02.1988 - 11 B 186/88 -, BRS 48, S. 469; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 15. Aufl. 2013, S. 84; Böhrenz/Siefken, Nds. SOG, Aktualisierte 9. Aufl. 2014, § 6 Erl. - VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
Erstattung der Kosten für die Renovierung einer als Obdachlosenunterkunft …
Für die Entbehrlichkeit einer Grundverfügung muss demnach aufgrund eines akuten Gefahrenzustands bzw. einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr eine sofortige Abhilfe derart geboten sein, dass nicht mit der Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gestreckten Vollzug zugewartet werden kann (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 L 29/01 -, juris). - VG Schwerin, 08.11.2018 - 2 A 506/16
Leistungsbescheid für Ersatzvornahme im sofortigem Vollzug
Demnach besteht ein Kostenerstattungsanspruch nur bei einer rechtmäßigen Ersatzvornahme (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 L 29/01 -, Rn. 8, juris).